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Tribun Der Cineglobe Gladiator

Anmeldedatum: 20.09.2006 Beiträge: 2177
Wohnort: Nickenich
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Verfasst am: Mo Dez 22, 2008 20:01 Titel: |
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Das ist richtig....ich sehe das absolut nicht ein.
Ich halte mich zwar daran, aber ich finde es unsinnig. Oder kannst Du mir ein Gegenargument liefern, was ich nicht bedenke?
_________________ :.Tribun.:
Webdesign & Wordpress CMS Programmierung |
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yun CineMaster


Anmeldedatum: 28.03.2008 Beiträge: 2262
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Verfasst am: Mo Dez 22, 2008 20:24 Titel: |
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für blinde computerbenutzer gibt es sogenannte screenreader, mit dessen hilfe sie sich auch im internet bewegen können ... texte können damit über sprachausgabe und / oder einer braillezeile ausgegeben werden ... das geht sogar mit einfachen grafischen symbolen ... mit bildern funktioniert das natürlich nicht mehr ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Screenreader |
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Seppel CineMaster


Anmeldedatum: 10.09.2007 Beiträge: 466
Wohnort: Wuppertal
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Verfasst am: Mo Dez 22, 2008 23:53 Titel: |
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| Ich muss zugeben, dass ich das auch ein wenig übertrieben finde. Wen interessiert denn generell ein Impressum? Ich habs mir noch nirgends angeschaut. Wenns doch Jemanden interessiert, dann Jemanden, der beruflich damit zu tun hat. Und in wie vielen Fällen werden das schon Blinde sein? |
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yun CineMaster


Anmeldedatum: 28.03.2008 Beiträge: 2262
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Verfasst am: Di Dez 23, 2008 01:29 Titel: |
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firmen präsentieren sich im internet über ihre webseiten ... im impressum steht ja nicht nur die genaue adresse einer firma, sondern auch eine telefonnummer bzw. telefax ... was gerade für blinde nicht ganz uninteressant sein wird ... telefonisch lässt sich vieles einfacher und schneller klären, als wie über eine mail ...
in deutschland soll es rund 1,2 millionen menschen geben, die blind bzw. sehbehindert sind ...
eine ausreichend große nachfrage an infos wird damit schon gegeben sein ...
äh ... müssen wir das jetzt wirklich diskutieren?  |
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Tribun Der Cineglobe Gladiator

Anmeldedatum: 20.09.2006 Beiträge: 2177
Wohnort: Nickenich
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Verfasst am: Di Dez 23, 2008 10:08 Titel: |
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Wieso nicht...ist doch ein Diskussionsforum
Aber wie gesagt ich finde es unsinning. Ich als Webdesigner arbeite mit Grafiken und Bildern. Denke nicht, dass Blinde Mitbürger meine Zielgruppe sind und meine Kontaktdaten sehen müssen.
Wie gesagt ich bekomme dadurch nur mehr ärgerlichen, zeitraubenden Spam.
_________________ :.Tribun.:
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Dr.Doom Bin neu hier

Anmeldedatum: 21.12.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: Di Dez 23, 2008 12:57 Titel: |
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| Muss man jetzt wirklich für Blinde die Bilder zugänglich machen, ich habe zwar nicht viele in meinem Forum, aber kann es gar nicht glauben. Nichts gegen Blinde, aber mit der Voraussetzung/Technik dafür kenne ich mich nicht mal aus. |
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Tribun Der Cineglobe Gladiator

Anmeldedatum: 20.09.2006 Beiträge: 2177
Wohnort: Nickenich
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Cool Hand Luke CineExpert


Anmeldedatum: 23.08.2008 Beiträge: 103
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Verfasst am: Di Dez 23, 2008 16:50 Titel: |
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@Tribun: Es geht ja nicht ums Generelle, es ums Prinzip. Wenn du sagst, dass Blinde nicht auf Daten zugreifen dürfen, auf die Nichtblinde ohne weiteres Zugriff haben, könntest du genauso gut sagen:"Ich will nicht, dass Maximalpigmentierte auf meine Daten zugreifen." Dabei stehen deine Umstände(is nunmal so) gar nicht zur Diskussion. _________________ "Brüll mich doch nicht so an!.....hier wird gestorben..." |
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Baraka CineMaster


Anmeldedatum: 22.11.2008 Beiträge: 313
Wohnort: Bad Pyrmont
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Verfasst am: Di Dez 23, 2008 18:07 Titel: |
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Warum sollte Blinde etwas interessieren, an dem Nichtblinde auch kein Interesse haben?
Das Gesetz ist genauso unsinnig Behindertentoiletten zu bauen, wenn man keine Behinderten angestellt hat. Unnötige Geldverschwendung beim Aufbau eines eigenen Geschäftes. Toiletten kann man auch nachträglich einbauen...
Ist ja schön und gut, allen so gut wie möglich den Zugang zu Informationen zu beschaffen aber Infos die keine Sau interessieren? Dann extra Technologien dafür entwickeln, Website umbauen, Spam in Kauf nehmen?
Ist doch Beamtendenken und Geld-und Zeitverschwendung! Als wenn es nix wichtigeres gäbe, was die Regierung zutun hätte...
@yun
telefonnummern bestehen aus ein paar Zahlen, stellt kein Problem dar, die via Brailleschrift darzustellen. Und stehen meist in der Rubrik "Kontakt", ganz unten auf einer Website. _________________ Rechtschreibfehler sind volle Absicht und da wo die herkommen, gibt´s noch mehr |
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yun CineMaster


Anmeldedatum: 28.03.2008 Beiträge: 2262
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Verfasst am: Di Dez 23, 2008 19:03 Titel: |
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weshalb sollten interessierte das gleiche nichtinteresse wie nichtinteressierte aufbringen?
so ... im internet noch folgendes zum thema gefunden:
| Zitat: |
Was ist ein Impressum?
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV. Hintergrund dieser Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können. |
| Zitat: |
Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?
Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Um Sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden. |
quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
und aus einem aufsatz von stephan ott: "Impressumspflicht contra Spam-Vermeidung - Ein unauflöslicher Konflikt?"
| Zitat: |
| Mit der Ergänzung des Art. 3 III GG um den Satz 2 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" hat der Verfassungsgeber im Jahr 1994 die Verpflichtung deutlich gemacht, dass benachteiligende und ausgrenzende Bestimmungen und diskriminierende Bedingungen im Alltag behinderter Menschen gesellschaftlich nicht zu akzeptieren sind. Behinderte Menschen sollen in gleicher Weise am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und daher sind Ursachen für mögliche Benachteiligungen zu beseitigen. Damit verträgt sich eine Auslegung der Voraussetzungen des § 6 TDG nicht, die zu dem Ergebnis kommt, dass sich die ständige Verfügbarkeit der Informationen nicht auch auf den Personenkreis der blinden Internetnutzer bezieht. |
quelle: http://www.jurpc.de/aufsatz/20050078.htm |
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